1. Errichtung einer Katastrophenschutzleitung mit einem
Katastrophenschutzstab, einer Informations- und Kommunikationszentrale sowie einer
Gefahrstoff-ABC-Meßzentrale,
2. Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
mit den erforderlichen baulichen Anlagen und der erforderlichen Ausrüstung,
3. Ausbildung und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes
einschließlich des Stabspersonals,
4. Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen,
5. Katastrophenschutzübungen.