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Artikel 159
Vorbehalt für Recht des Kontrollrats und der Militärregierung
Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen
nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den
verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschem Recht bleibt unberührt.
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