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Artikel 69
Friedensgebot, Völkerverständigung, Verbot jeglicher
Kriegsvorbereitung
(1) Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist
geächtet.
(2) Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist
verfassungswidrig.
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