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Artikel 69

Friedensgebot, Völkerverständigung, Verbot jeglicher Kriegsvorbereitung


(1) Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet.


(2) Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.

     

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