|
|
Beschluss Vom 2. November
2005
Die Hessische Landesregierung hat am 12. September 2005 gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister beschlossen. Der Landtag hat gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen am 13. Oktober 2005 von dem Beschluss Kenntnis genommen. Die Zuständigkeitsregelung wird nachstehend veröffentlicht; sie ersetzt die Zuständigkeitsregelung vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 130).
Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen
Die Landesregierung führt die Bezeichnung „Hessische Landesregierung“.
Sie setzt sich zusammen aus
dem Hessischen Ministerpräsidenten, dem Hessischen Minister und Chef der Staatskanzlei, dem Hessischen Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund, dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, dem Hessischen Minister der Finanzen, dem Hessischen Minister der Justiz, der Hessischen Kultusministerin, dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, dem Hessischen Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der Hessischen Sozialministerin.
Die Ministerien führen folgende Bezeichnungen:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessisches Ministerium der Finanzen, Hessisches Ministerium der Justiz, Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Hessisches Sozialministerium.
Soweit in den einzelnen Geschäftsbereichen die sachliche Zuständigkeit nicht abweichend geregelt ist, obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben dem jeweils fachlich zuständigen Ministerium.
1 Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten
Der Hessische Ministerpräsident übt die ihm aufgrund der Verfassung des Landes Hessen und die ihm durch Gesetz zustehenden Rechte aus. Hoheits- und Verwaltungsakte ergehen unter der Bezeichnung
Der Hessische Ministerpräsident.
Der Ministerpräsident bedient sich zur Führung seiner Geschäfte und der laufenden Geschäfte der Landesregierung der
Hessischen Staatskanzlei.
Zur Führung seiner Geschäfte bedient er sich außerdem der
Hessischen Landesvertretung.
Die Hessische Staatskanzlei ist zuständig für
101 Führung der Geschäfte des Ministerpräsidenten unbeschadet der Zuständigkeit der Hessischen Landesvertretung, 102 Führung der laufenden Geschäfte der Landesregierung, 103 Verfassungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, 104 Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Prüfung sowie Koordinierung der Bundesratssachen, 105 Neugliederung des Bundesgebietes und Änderung der Landesgrenzen nach Art. 29 des Grundgesetzes, 106 Allgemeine Prüfung völkerrechtlicher Verträge, soweit nicht ein Fachministerium federführend ist, 107 Koordinierung der Europapolitik der Landesregierung, landespolitisch relevante Grundsatzfragen bei der Durchführung der europäischen Einigung, 108 Koordinierung der Entsendung von Bediensteten zu den europäischen Institutionen, Koordinierung der Regionalpartnerschaften des Landes und Europakomitee Hessen, 109 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union, 110 Zentrale Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsreform und der Verwaltungsvereinfachung (Normprüfung), 111 Einheitliches Erscheinungsbild der Hessischen Landesregierung, 112 Verteidigungsangelegenheiten, 113 Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens unter Beteiligung der Fachministerien, soweit erforderlich, 114 Angelegenheiten der Statistik, 115 Herausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Hessen Teil I.
Unmittelbar nachgeordnet 116 Hessisches Statistisches Landesamt, 117 Hessische Landeszentrale für politische Bildung.
Rechtsaufsicht 118 Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk.
Die Hessische Landesvertretung ist zuständig für
119 Wahrnehmung der Interessen des Landes gegenüber dem Bund, unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei und der Fachministerien, 120 Pflege der Beziehungen zwischen der Landesregierung und dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Bundestag, den Fraktionen des Bundestages sowie den hessischen Bundestagsabgeordneten, 121 Pflege der Beziehungen zwischen der Hessischen Landesregierung und den anderen Landesregierungen über die Vertretungen der anderen Länder beim Bund, 122 Unterrichtung der Mitglieder der Landesregierung sowie der Staatskanzlei über alle wesentlichen, die Interessen des Landes berührenden Entwicklungen, insbesondere über wichtige Gesetzgebungsvorhaben, völkerrechtliche Verträge, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen, 123 Beteiligung an Bundesratssachen von wesentlicher Bedeutung und Vorbereitung der Sitzungen des Bundesrates unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei und der Fachministerien, 124 Vertretung des Landes in den Sitzungen des Bundesrates, soweit die Landesregierung nicht eine andere Vertretung beschließt, 125 Wahrnehmung der Ständigen Vertragskommission der Länder.
Geschäftsbereich des Hessischen Ministers des Innern und für Sport
201 Grundsatzfragen der allgemeinen Verwaltungs- und Behördenorganisation, 202 Grundsatzfragen der Verwaltungsautomation (E-government) und der Sprach- und Datenkommunikation, Angelegenheiten des Datenschutzes, 203 Alle Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung, 204 Recht des öffentlichen Dienstes, 205 Zentrale Fortbildung, 206 Erfassung der behinderten Menschen im Dienste des Landes und Berechnung der Ausgleichsabgabe, 207 Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst, 208 Durchführung der Wehrgesetzgebung (u. a. Wehrerfassung, Unterhaltssicherung, Landbeschaffung, Schutzbereiche, Manöverangelegenheiten), 209 Recht der allgemeinen Wahlen und Abstimmungen, Recht der politischen Parteien, 210 Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, 211 Auswanderungswesen, 212 Aufenthaltsrecht der Ausländer, Mitwirkung bei Grundsatzfragen der Ausländerintegration, 213 Asylverfahren (ausgenommen die Zuweisung und Unterbringung der Asylbewerber), 214 Verfassungsschutz, 215 Presserecht, Stiftungsrecht, Allgemeines Enteignungsrecht, Glücksspielwesen, Feiertagsrecht, Kriegsgräberfürsorge, 216 Verwaltungsverfahrens- und -vollstreckungsrecht, 217 Herausgabe des Staatsanzeigers, 218 Polizeiliche Kriminalprävention und -repression; Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, soweit Polizeidienststellen und die Gefahrenabwehrbehörden zuständig sind, für die das Ministerium des Innern und für Sport Aufsichtsbehörde ist, 219 Kommunale Angelegenheiten, 220 Sport (einschließlich Präventionsprogramme) und Freizeit, 221 Brandschutz (einschließlich Förderung der Feuerwehren), Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, 222 Fernmeldeangelegenheiten der Zivilen Verteidigung, des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes sowie Bestimmungen für Beschaffung und Betrieb landeseigener Telekommunikationsanlagen.
Unmittelbar nachgeordnet 223 Regierungspräsidien,[1] 224 Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, 225 Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden, 226 Hessisches Landeskriminalamt, 227 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, 228 Polizeipräsidien, 229 Hessische Polizeischule, 230 Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, 231 Hessische Landesfeuerwehrschule.
Staatsaufsicht 232 Stadt Frankfurt am Main, 233 Landeshauptstadt Wiesbaden, 234 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, 235 Landeswohlfahrtsverband Hessen, 236 Hessischer Verwaltungsschulverband, 237 Kommunale Zusatzversorgungskassen, 238 Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, 239 Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, 240 Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt.
Geschäftsbereich des Hessischen Ministers der Finanzen
301 Verwaltung der Gemeinschafts-, Landes- und Realsteuern sowie der Bundessteuern und der Steuern der Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit Landesfinanzbehörden damit beauftragt sind, 302 Verwaltungskostenwesen (Gebühren und Auslagen), 303 Einheitsbewertung einschließlich der Bodenschätzung, 304 Lastenausgleichsgesetz (Abgabenteil), 305 Steuerberatungsgesetz, 306 Zentrale Bezügeabrechnung, 307 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, einschließlich zentraler Dienstleistungen (HCC), 308 Versorgungsrücklage, 309 Regelung des Finanzausgleichs gegenüber dem Bund, unter den Ländern und zwischen Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, 310 Staatsschulden, 311 Hessischer Investitionsfonds, 312 Staatsbürgschaften und Garantien, 313 Staatliche Finanzierungshilfen, 314 Grundsatzangelegenheiten des staatlichen Vermögens, Entscheidung über die Verwendung frei werdender Ressortliegenschaften, 315 Rückerstattungsangelegenheiten, 316
Gewährträgerschaft für und Beteiligung an privatrechtlichen und
öffentlich-rechtlichen Unternehmen, soweit nicht die 317 Staatlicher Hochbau (Land, Bund, Militär, Dritte); Bauberatungsstelle des Landes für mit staatlichen Mitteln geförderte Hochbauten, 318 Selbstversicherung der Dienstfahrzeuge des Landes, 319 Rahmenverträge für Risiken bei Dienstfahrten mit Kraftfahrzeugen, 320 Bestimmungen für Beschaffung und Betrieb landeseigener Kraftfahrzeuge, 321 Zentrale Beschaffung, 322 IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung, 323 Personalvermittlungsstelle.
Unmittelbar nachgeordnet 324 Oberfinanzdirektion, 325 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung,[2] 326
Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda (mit
den Bildungseinrichtungen 327 Hessische Bezügestelle,[4] 328 Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement, 329 Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (HBM), 330 Landesbetrieb Hessische Lotterieverwaltung.
Staatsaufsicht 331 Steuerberaterkammer Hessen, 332 Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen, 333 Süddeutsche Klassenlotterie (gemeinsam mit den beteiligten Ländern).
4 Geschäftsbereich des Hessischen Ministers der Justiz
401 Gerichtsverfassung, 402 Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtschutz, Urheber- und Erfinderrecht, 403 Strafrecht und die Bußgeldvorschriften des Nebenrechts; Grundsatzfragen der Kriminalprävention, 404 Gerichtliches Verfahren bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, den Gerichten für Arbeitssachen und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Verfahren bei den Staatsanwaltschaften, 405 Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, 406 Gnadenwesen, 407 Recht der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und der besonderen Rechtsverhältnisse der sonstigen Bediensteten des Geschäftsbereichs, der Rechtsanwaltschaft und des Notariats, 408 Recht der Rechtsberatung, des Schiedsamtswesens und der Ortsgerichte, 409 Juristisches Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Ausbildung und Prüfung der Justizbediensteten, 410 Rechts- und Amtshilfeverkehr mit dem Ausland, soweit der Geschäftsbereich betroffen ist, 411 Vorbereitung von Gesetzesvorlagen der Landesregierung, für die kein anderes Ministerium federführend zuständig ist, 412 Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung von Gesetzentwürfen der Landesregierung sowie der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I zu verkündenden Verordnungen (Rechtsverordnungen und Anordnungen), 413 Beteiligung bei Gesetzesanträgen der Landesregierung im Bundesrat in verfassungsrechtlicher, rechtsförmlicher und gesetzestechnischer Hinsicht unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei und der Fachministerien, 414 Herausgabe des Justiz-Ministerial-Blattes und des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Hessen Teil II, 415 Organisation und Verwaltung der ordentlichen Gerichte, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, des Hessischen Finanzgerichts, der Gerichte für Arbeitssachen, der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, der Richterdienstgerichte, der Disziplinargerichte, der Berufsgerichte für Heilberufe, der Anwaltsgerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der sozialen Dienste der Justiz, 416 Justizvollzug, 417 Angelegenheiten der Notarinnen und Notare sowie der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Unmittelbar nachgeordnet 418 Oberlandesgericht, 419 Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 420 Hessisches Finanzgericht, 421 Hessisches Landesarbeitsgericht, 422 Hessisches Landessozialgericht, 423 Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, 424 Justizvollzugsanstalten, 425 Aus- und Fortbildungsstätte für Justizvollzugsbedienstete des Landes Hessen - H.B. Wagnitz-Seminar -.
Staatsaufsicht 426 Rechtsanwaltskammern, 427 Notarkammern, 428 Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen, 429 Stiftung Resozialisierungsfonds für Straffällige.
Geschäftsbereich der Hessischen Kultusministerin
501 Allgemeinbildendes Schulwesen nach Schulstufen und Schulformen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Gymnasien), 502 Berufliches Schulwesen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und berufliche Gymnasien) mit Ausnahme der Ausbildungsstätten für nichtärztliches Personal im Gesundheitswesen und der Fachschulen für musikalische Berufsausbildung (Musikakademien), 503 Schulen für Erwachsene (Abendgymnasien, Hessenkollegs, Abendhaupt- und -realschulen), 504
Lebensbegleitendes Lernen (soweit nicht die Zuständigkeit des Ministeriums
für Wirtschaft, Verkehr und 505 Schulen in freier Trägerschaft, 506 Staatliche Schulaufsicht, 507 Deutsche Auslandsschulen, 508 Bildungsplanung und Lehrplanentwicklung, 509 Lehrerbildung, Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal, 510 Bildungshilfe und Entsendung von Lehrpersonal im Rahmen der Entwicklungshilfe, 511 Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, 512 Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums.
Unmittelbar nachgeordnet 513 Institut für Qualitätsentwicklung, 514 Amt für Lehrerbildung, 515 Staatliche Schulämter, 516 Landesstelle Hessen für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern.
Staatsaufsicht 517 Kirchliche Stiftungen, 518 Lyzeum in Fulda - Lyzeumsfonds Rasdorf -, 519 Nassauischer Zentralstudienfonds, 520 IT-Akademie Hessen Berufliche Bildung – Dr.-Frank-Niethammer-Stiftung.
Geschäftsbereich des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst
601 Hochschulwesen (Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, außer Fachhochschulen für Verwaltung) einschließlich nichtstaatliche Hochschulen, Berufsakademien, 602 Recht des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, 603 Hochschulbau, Gemeinschaftsaufgabe Forschungsbauten einschließlich Großgeräte, Investitionsangelegenheiten der wissenschaftlichen Einrichtungen, Studentenwohnheimbau, 604 Wissenschaftliche Einrichtungen, 605 Wissens- und Technologietransfer, Materialprüfwesen, 606 Ausbildungsförderung, Graduiertenförderung, 607 Archiv- und Bibliothekswesen, 608 Internationale Angelegenheiten des Wissenschafts- und Kulturbereichs, 609 Angelegenheiten der Kultur und ihrer Förderung (u. a. Forum Wirtschaft und Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege, regionale Kulturförderung, Förderung von freien Kulturinitiativen und soziokulturellen Veranstaltungen, Künstlerförderung, Förderung von Frauen in Kultur und Kunst, Kulturstiftungen und Kulturzentren), 610 Kulturelle Angelegenheiten des Films und der Medien, insbesondere kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung, 611 Erfassung und Sicherstellung des öffentlichen und privaten Kulturguts, 612 Private Kunstschulen, Jugendkunstschulen, 613 Musikpflege einschließlich der Fachschulen für die musikalische Berufsausbildung (Musikakademien) und der Musikschulen, 614 Angelegenheiten der Literatur und der Sprachpflege, 615 Angelegenheiten der Darstellenden Kunst und ihrer Einrichtungen und Veranstaltungen (Theater, Festspiele), 616 Angelegenheiten der Bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen (Museen und Ausstellungen), Angelegenheiten der documenta GmbH (soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist), 617 Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, 618 Denkmalpflege und Denkmalschutz einschließlich der paläontologischen Denkmalpflege, Landesarchäologie, Welterbe Grube Messel gGmbH (soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist), 619 Beteiligung an der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH.
Unmittelbar nachgeordnet 620 Universitäten (Technische Universität Darmstadt, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Justus-Liebig-Universität Gießen, Universität Kassel, Philipps-Universität Marburg), 621 Kunsthochschulen (Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main), 622 Fachhochschulen Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen-Friedberg und Wiesbaden, 623 Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Staatsarchive Darmstadt und Marburg, Archivschule Marburg, 624 Hessische Landesbibliothek Wiesbaden, 625 Museen (Hessisches Landesmuseum Darmstadt, Museum Wiesbaden), 626 Museumslandschaft Hessen Kassel, 627 Hessisches Staatstheater Wiesbaden, Staatstheater Darmstadt und Kassel, 628 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, 629 Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde, 630 Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, 631 Forschungsanstalt Geisenheim am Rhein.
Rechtsaufsicht 632
Klinikum der Universität Frankfurt, Universitätsklinikum Gießen und Marburg
GmbH im Rahmen der Beleihung 633 Staatliche Hochschule für Bildende Künste in Frankfurt am Main - Städelschule -, 634 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung in Frankfurt am Main, 635 Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt am Main, 636 Stiftung Sigmund-Freud-Institut in Frankfurt am Main, 637 Nichtstaatliche Hochschulen, Berufsakademien.
Fachaufsicht 638 Studentenwerke Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Marburg und Kassel.
Dienstaufsicht 639 Filmbewertungsstelle Wiesbaden.
Geschäftsbereich des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
701 Nationale und internationale Wirtschaftsfragen einschließlich Entwicklungshilfe, 702 Angelegenheiten von Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und Dienstleistungsbetrieben, 703 Wirtschaftsförderung, 704 Angelegenheiten der HA Hessen Agentur GmbH, soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist, 705 Angelegenheiten der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, 706 Wirtschaftliches Prüfungs- und Beratungswesen, 707 Gewerberecht, 708 Kartell- und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, Koordination der Umsetzung der Transparenzrichtlinie, 709 Öffentliches Auftragswesen, Preiswesen, 710 Währungs-, Geld- und Kapitalmarktfragen, 711 Kredit-, Bausparkassen-, Sparkassen-, Versicherungs- und Börsenwesen, 712 Technologieförderung, Forschungs- und Entwicklungsförderung in der gewerblichen Wirtschaft, 713 Medien- und Kommunikationswirtschaft, Telematik, Hessen-Media, 714 Mess- und Eichwesen, 715 Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Umschulung außerhalb des schulischen Bereichs, soweit nicht ein anderer Geschäftsbereich betroffen ist, 716 Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Eisenbahnen, Luftverkehr einschließlich des Schutzes gegen Fluglärm, Binnenschifffahrt, 717 Straßen- und Brückenbau, 718 Vermessungswesen und Flurneuordnung einschließlich Ausbildung und Prüfung, 719 Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Bereich Flurneuordnung, 720 Landesentwicklung einschließlich Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Koordinierung der Fachplanungen, 721 Tourismus (ausgenommen Tourismus auf dem Lande), Fremdenverkehrsförderung, 722 Städtebau, Stadtökologie, allgemeines Bauwesen, Bauaufsicht, Bautechnik, 723 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und deren Förderung, 724 Wohnungswirtschaft, sozialer Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung, 725 Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramme der Landesregierung einschließlich Energieeinsparung im Wohnungsbau und Sanierung von Obdachlosensiedlungen sowie Vertretung bei der Landestreuhandstelle, Beteiligung an der Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU), 726 Förderungsprogramme im Energiebereich, soweit nicht ein anderer Geschäftsbereich betroffen ist, 727 Sparsame, rationelle, sozial- und umweltverträgliche Energiewirtschaft, 728 Energierecht, Energiekartellrecht, 729 Energietechnik, 730 Vertretung bei der Landestreuhandstelle der Landesbank Hessen-Thüringen für die Energieeinsparung im Wohnungsbestand, 731 Soziales Miet- und Wohnrecht, Wohngeld.
Unmittelbar nachgeordnet 732 Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, 733 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, 734 TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen[5], 735 Hessische Eichdirektion.
Staatsaufsicht 736 Industrie- und Handelskammern, 737 Handwerkskammern und Landesinnungsverbände, 738 Einigungsstellen nach § 15 UWG, 739 Frankfurter Wertpapierbörse, Eurex-Deutschland und andere Handelsplattformen, 740 Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale -, 741 Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, 742 Nassauische Sparkasse, 743 Frankfurter Sparkasse 744 Genossenschaftliche Prüfungsverbände, 745 Ingenieurkammer des Landes Hessen, 746 Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, 747 Hessische Landgesellschaft mbH (soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist), 748 Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
Fachaufsicht 749 Sterbekasse für den öffentlichen Dienst des Regierungsbezirks Kassel, 750 Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt, 751 Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Darmstadt.
Rechtsaufsicht 752 Investitionsbank Hessen[6] 753 LTH-Bank für Infrastruktur.
Geschäftsbereich des Hessischen Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
801 Umweltplanung, 802 Klimaschutz, 803 Förderungsprogramme für den Umweltschutz, 804 Förderungsprogramme für die energetische und stoffliche Nutzung von Biorohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft, 805 Immissionsschutz, 806 Gentechnik, 807 Chemikaliensicherheit (ausgenommen Gefahrstoffverordnung), 808 Ökotoxikologie, umweltgefährdende Stoffe, 809 Umwelthygiene (ausgenommen der Bereich Gesundheitsschutz), 810 Wasserwirtschaft, 811 Gewässerschutz, Gewässernutzung, 812 Gewässerökologie, 813 Wasserrecht, 814 Kommunale und industrielle Abfallwirtschaft, 815 Abfallentsorgungsplanung, 816 Grenzüberschreitende Abfallverbringung, 817 Altlastensanierung, 818 Bergrecht, Bergaufsicht, 819 Bodenschutz, 820 Geologischer Landesdienst, 821 Aufsicht und Genehmigung von Kernanlagen, 822 Angelegenheiten des Strahlenschutzes in Forschung, Medizin und Industrie (ausgenommen Röntgenverordnung), 823 Überwachung der Umweltradioaktivität, 824 Angelegenheiten der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus, Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, soweit nicht ein anderer Geschäftsbereich betroffen ist, 825 Dorf- und Regionalentwicklung, Dorferneuerung und Dorfverschönerung, 826 Tourismus auf dem Lande, 827 Angelegenheiten der Staatsdomänen; Angelegenheiten der Hessischen Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach (soweit nicht die Beteiligungszuständigkeit des Ministeriums der Finanzen betroffen ist), 828 Forst-, Jagd- und Fischereiwesen, 829 Verbraucherfragen, einschließlich Koordinierung und Förderung der Verbraucherangelegenheiten, soweit nicht ein anderer Geschäftsbereich betroffen ist, 830 Lebensmittelrecht, Lebensmittelüberwachung, Weinkontrolle, 831 Tierschutz, 832 Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tiergesundheitsdienste, Tierseuchenabwehr gegenüber Drittländern, 833 Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, 834 Tierarzneimittelwesen, 835 Tierärztliche Approbationen, Berufserlaubnisse, 836 Akkreditierungsstelle, Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL), 837 Landesbeauftragte für Angelegenheiten des Tierschutzes, 838 Naturschutz und Landschaftspflege.
Unmittelbar nachgeordnet 839 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 840 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, 841 Landesbetrieb Hessen-Forst, 842 Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 843 Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, 844 Landesbetriebe Staatsdomänen Beberbeck und Karlshof, 845 Landesbetrieb Landgestüt Dillenburg.
Staatsaufsicht 846 Wasser- und Bodenverbände, 847 Ernährungswirtschaftliche Marktverbände, 848 Körperschafts-, Privat-, Gemeinschafts- und Domanialwald, 849 Stiftung Kloster Eberbach, 850 Stiftung zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft, 851 Stiftung Hessischer Naturschutz, 852 Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, 853 STIFTUNG NATURA 2000, 854 Hessische Tierseuchenkasse, 855 Landestierärztekammer Hessen.
Geschäftsbereich der Hessischen Sozialministerin
901 Frauenangelegenheiten, 902 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, 903 Arbeitsmarkt, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsförderung, 904 Ausbildungsplatzförderung, soweit die soziale Komponente im Vordergrund steht,[7] 905 Arbeitsrecht, Tarifwesen, 906 Arbeitszeitflexibilisierung, 907 Europäischer Sozialfonds, 908 Berufliche Rehabilitation, 909 Bildungsurlaub, Weiterbildung für Arbeitnehmer, 910 Neue Beschäftigungsformen, 911 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Arbeitsleben, Arbeitsschutzmanagement in den Betrieben, 912 Schutz besonderer Personengruppen, Arbeitszeitrecht, Fahrpersonal und Verkaufsstellen, Heimarbeit, 913 Arbeitsmedizin und Industriehygiene, Berufskrankheiten, Gewerbetoxikologie, 914 Sicherheitstechnik, Produktsicherheit, Anlagensicherheit (auch hinsichtlich der Störfallverordnung), Gerätesicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen, Sachverständigenwesen, 915 Technischer Arbeitsschutz, Röntgenverordnung, Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, Medizinproduktegesetz, 916 Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, Sprengstoffwesen, 917 Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten und der knappschaftlichen Versicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der Alterssicherung für Landwirte, der Krankenversicherung der Landwirte, der Alterssicherung für freie Berufe, der Selbstverwaltungsorgane nach dem Sozialgesetzbuch, 918 Angelegenheiten der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, 919 Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Landesblindengeld, Maßnahmen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Asylbewerberleistungsgesetz, 920 Angelegenheiten des Betreuungsbehördengesetzes, Betreuungsvereine, 921 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, soziale Rehabilitation, Frühförderung, Fachplanung für Menschen mit Behinderungen, 922 Recht der behinderten Menschen, 923 Soziales Entschädigungsrecht, 924 Seniorenpolitik, Altenhilfe, Fachplanung für alte Menschen, Personal für Altenpflege und Familienpflege, Ausbildung von Altenpflegekräften, Ambulante Dienste, 925 Heimaufsicht über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige, 926 Europäische Sozialordnung, 927 Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen, 928 Sozialplanung, Betreuungskonzepte zur Sozial- und Familienpolitik, 929 Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (einschließlich Landesjugendamt), Fachkräfte der Sozial- und Jugendhilfe, 930 Kindertagesbetreuung, Absicherung und Tätigkeitsbegleitung von Tagesmüttern, 931 Familienpolitik, Familienförderung, Adoption, Gleichgeschlechtliche Lebensformen, 932 Schwangerschaftskonfliktberatung, 933 Medizinischer Umweltschutz, Umwelttoxikologie, umweltgefährdende Stoffe, gesundheitliche Umwelthygiene, 934 Heil- und Fachberufe des Gesundheitswesens, 935 Krankenhausplanung, Krankenhauswesen einschließlich Pflegesatzrecht, Weiterentwicklung von Hospizen, Palliativversorgung, 936 Maßregelvollzug, 937 Krankentransport- und Rettungswesen, 938 Infektionshygiene, 939 Öffentliche Gesundheitsvor- und -fürsorge, 940 Öffentlicher Gesundheitsdienst, 941 Arzneimittel- und Apothekenwesen im Bereich Humanmedizin, 942 so genannte Sekten und Psychogruppen, 943 Integrations-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, 944 Erstaufnahmeeinrichtungen einschließlich Aufnahmeverfahren, Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge, 945 Vorläufige Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, 946 Verteilung, Aufnahme, Unterbringung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge in den Kommunen einschließlich Kostenerstattung, 947 Beauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Vertriebenen- und Lastenausgleichsrecht, vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern, 948 Eingliederung und Betreuung sowie kulturelle Angelegenheiten, weiteres Kriegsfolgenrecht, 949 Wiedergutmachung einschließlich Härtefonds für NS-Opfer.
Unmittelbar nachgeordnet 950 Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen,[8]
Rechtsaufsicht 951 Landesversicherungsanstalt Hessen, 952 Unfallkasse Hessen, 953 Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 954 Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 955 Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 956 Landwirtschaftliche Pflegekasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, 957 AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 958 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 959 BKK Landesverband Hessen, 960 IKK Hessen, 961 Krankenkasse „Eintracht“ - Ersatzkasse - in Heusenstamm, 962 Pflegekasse bei der Krankenkasse „Eintracht“ - Ersatzkasse - in Heusenstamm, 963 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen, 964 Kassenärztliche Vereinigung Hessen, 965 Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, 966 Berufsständische Versorgungseinrichtungen der Heilberufskammern, 967 Landeswohlfahrtsverband Hessen als Hauptfürsorgestelle, 968 Landesärztekammer Hessen, 969 Landeszahnärztekammer Hessen, 970 Landesapothekerkammer Hessen, 971 Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen.
Fachaufsicht 972 Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungskassen, 973 Landeswohlfahrtsverband Hessen auf den Gebieten der Volkswohlfahrt und des Gesundheitswesens.
[1] Fachaufsichtlich auch der Staatskanzlei und den anderen Ministerien (mit Ausnahme des Ministeriums der Justiz) unterstellt. Dienstaufsichtlich auch dem Hessischen Sozialministerium unterstellt, soweit es sich um die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) handelt.
[2] Fachaufsichtlich auch der Staatskanzlei und den anderen Ministerien unterstellt, soweit deren Aufgaben wahrgenommen werden. [3] Dienst- und fachaufsichtlich im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz [4] Fachaufsichtlich auch dem Ministerium des Innern und für Sport unterstellt. [5] Fachaufsichtlich auch dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstellt. [6] Die Fachaufsicht über die Durchführung von Förderprogrammen und sonstigen Maßnahmen des Landes übt das nach der Abgrenzung der Geschäftsbereiche für die jeweilige Aufgabe fachlich zuständige Ministerium aus. [7] Z. Zt. insbesondere die Programme Benachteiligtenprogramm, Leistungsbeeinträchtigtenprogramm (AKZ), Betriebliche Ausbildungsplätze für allein erziehende Mütter unter 27 Jahren, Fit für Ausbildung und Beruf (FAUB), Ausbildung in der Migration und Ausbildung statt Sozialhilfe. [8] Dienstaufsichtlich dem Regierungspräsidium Gießen unterstellt.
|
|