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bulletAbschnitt 9 geändert durch Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 24. September 2007 gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen eine Änderung der Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister (GVBl. I S. 798). Der Landtag hat gemäß Art. 104 Abs.2 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen am 14. November 2007 von dem Beschluss Kenntnis genommen. Veröffentlicht am 28. November 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

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