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bulletFünfter bis Siebenter Abschnitt (§§ 23 bis 50) angefügt (der bisherige Fünfte Abschnitt aufgehoben) durch Art. 3 der Zweiten ÄndVO vom 23. Februar 2009 (GVBl. I S. 118). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 16. März 2009. Für die bis dahin geltende Fassung des Fünften Abschnitts hier klicken.

     

 

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