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bullet§ 19 Abs. 4 und 6 neu gefasst und Abs. 5 Nr. 2 geändert durch Art. 3 der ÄndVO vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198). Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 19 Abs. 2 Satz 1 neu gefasst, Abs. 8 aufgehoben durch Art. 3 der ÄndVO vom 25. April 2002 (GVBl. I S. 110, 117). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 24. Mai 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 19 neu gefasst durch Art. 2 der ÄndVO vom 14. Dezember 2006 (GVBl. 2007 I S. 26). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 30. Januar 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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