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bulletIm verkündeten Text der ÄndVO vom 23. Februar 2009 (GVBl. I S. 118) lautet die Angabe in Abs. 1 Satz 1 "12a Landtagswahlgesetz". Gemeint ist jedoch, wie hier zunächst redaktionell geändert, § 12 Landeswahlordnung.

     

 

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