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Verordnung über die Volksabstimmungen am 20. Januar 1991 Vom 19. Dezember 1990 Auf Grund der §§ 1 und 2 des Gesetzes über Volksabstimmung in der Fassung vom 2. Januar 1970 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 1990 (GVBl. I S. 599), wird verordnet:
§ 1
§ 2
1. "Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 26 a - Umweltschutz)
Artikel 1
Artikel 26 a
Artikel 2
2. "Gesetz zur Änderung des Artikels 138 und Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen
Artikel 1
"Artikel 138
2. Als Artikel 161 wird angefügt:
"Artikel 161
Artikel 2
§ 3
1. "Stimmzettel für die Volksabstimmung am 20. Januar 1991 über Artikel 26 a der Hessischen Verfassung - Umweltschutz -
Durch dieses Gesetz soll eine Bestimmung in die Verfassung aufgenommen werden, nach der die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden stehen. Stimmen Sie diesem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen zu?
JA NEIN o o
2. "Stimmzettel für die Volksabstimmung am 20. Januar 1991 über Artikel 138 und 161 der Hessischen Verfassung - Urwahl der Bürgermeister/ Oberbürgermeister und Landräte -
Durch dieses Gesetz soll in der Verfassung vorgeschrieben werden, daß der Bürgermeister, in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern der Oberbürgermeister, sowie der Landrat künftig unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden; gegenwärtig werden sie von der jeweiligen Vertretungskörperschaft - Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und Kreistag - gewählt. Diese Regelung soll erstmals für Wahlen angewendet werden, die nach dem 31. März 1993 durchgeführt werden. Erforderliche Übergangsregelungen sollen vom Landtag noch erlassen werden. Stimmen Sie diesem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen zu?
JA NEIN o o
§ 4
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