zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

              

Die Verordnung über die Verwendung von Wahlgeräten bei Wahlen und Abstimmungen (Wahlgeräteverordnung - WahlGV) wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 14. Dezember 2006 (GVBl. 2007 I S. 26): §§ 1, 4, 6, 9, 19, Anlage 1 und 2.

Vgl. Übergangsregelung des Art. 6 der Verordnung vom 14. Dezember 2006 (GVBl. 2007 I S. 26):

"Artikel 6

Übergangsregelung


(1) Die Zulassungen für Wahlgeräte, die nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen erteilt worden sind, gelten fort.

(2) Für Direktwahlen und Bürgerentscheide, deren Wahl- oder Abstimmungstag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden ist, gelten die Kommunalwahlordnung und die Wahlgeräteverordnung in der bis dahin geltenden Fassung fort."

     

 

horizontal rule

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der