



Erlass
über die Stiftung der
Wilhelm Leuschner-Medaille
Vom 29. September 1964
GVBl. I 1965 S. 336
Verkündet am 20. Dezember 1964
in der Fassung vom 5. September
2008
GVBl. I S. 905, 909
Veröffentlicht am 31. Oktober 2008
Präambel
Im Jahre 1964 hat der Hessische Ministerpräsident als
Zeichen der Anerkennung hervorragender Verdienste um die demokratische
Gesellschaft und ihre Einrichtungen im Geiste Wilhelm Leuschners an dessen
zwanzigstem Todestage die Wilhelm Leuschner-Medaille gestiftet. Sie wird künftig
auch zur Würdigung des Einsatzes für Freiheit, Demokratie und soziale
Gerechtigkeit am Hessischen Verfassungstag verliehen.
Artikel 1
Als ein Zeichen, dass wir das Erbe Leuschners, das politische Erbe, das uns die
Opfer des 20. Juli hinterließen, ehren und mehren wollen, stifte ich an seinem
20. Todestage die
Wilhelm Leuschner-Medaille.
Artikel 2
Die Medaille ist als Auszeichnung für Personen bestimmt, die sich aus dem Geist
Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft
und ihre Einrichtungen erworben und sich in außergewöhnlicher Weise für
Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit eingesetzt haben.
Artikel 3
(1) Die in Silber ausgeführte Medaille trägt neben dem Bildnis Wilhelm
Leuschners dessen Namen. Die Rückseite der Medaille trägt die Inschrift:
„Für Verdienste um das Land Hessen“.
(2) Anstelle der Medaille kann eine Miniatur getragen werden. Sie zeigt die
verkleinerte Medaille umgeben von einem rot-weißen Band.
(3) Die Gestaltung der Medaille und der Miniatur ist auf einer Mustertafel
festgelegt (Anlage).
Artikel 4
(1) Die Medaille wird von mir am 1. Dezember, dem Hessischen Verfassungstag,
verliehen.
(2) Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
(3) Die Medaille, die Miniatur und die Urkunde gehen in das Eigentum der oder
des Geehrten über.


