


Erlass
über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens
Vom 1. Dezember 1989
GVBl. I S. 441
in der Fassung vom 5.
September 2008
GVBl. I S. 905, 911
Veröffentlicht am 31. Oktober 2008
Präambel
Um Frauen und Männer zu ehren, die sich in außergewöhnlichem Maße für das Land
Hessen und seine Bevölkerung eingesetzt haben, hat der Hessische
Ministerpräsident im Jahre 1989 den Hessischen Verdienstorden gestiftet.
Artikel 1
Zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen stifte ich am
Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen den
Hessischen Verdienstorden.
Artikel 2
(1) Der Verdienstorden wird in zwei Stufen als
Hessischer Verdienstorden am Bande
oder als
Hessischer Verdienstorden
verliehen.
(2) Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen
und Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt. Die Zahl der
Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber soll bei dem Hessischen Verdienstorden am
Bande nicht höher als 2 000 und bei dem Hessischen Verdienstorden nicht höher
als 800 sein.
(3) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist Trägerin oder Träger
des Verdienstordens. Dies gilt nicht für den am Tage des Inkrafttretens des
Erlasses vom 22. Juli 2002 (GVBl. I S. 571) im Amt befindlichen
Ministerpräsidenten.
Artikel 3
(1) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens hat die Form eines im
Durchmesser 55 mm großen Kreuzes, ist beidseitig weiß emailliert und
goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den
Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind
durch heraldische Schraffuren dargestellt. Beidseitig wird die runde Scheibe von
einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben.
(2) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens wird an einem blauen Band
um den Hals getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer besonderen blauen
Bandschleife unterhalb der linken Schulter.
(3) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande hat die Form eines
im Durchmesser 45 mm großen Kreuzes, ist einseitig weiß emailliert und
goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den
Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind
durch heraldische Schraffuren dargestellt. Einseitig wird die runde Scheibe von
einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben.
(4) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande wird an einem
blauen Band an der linken oberen Brustseite getragen. Frauen tragen das
Ordenszeichen an einer blauen Schleife unterhalb der linken Schulter.
(5) Bei erneuter Auszeichnung mit dem Hessischen Verdienstorden wird das früher
verliehene Ordenszeichen nicht abgelegt.
(6) Anstelle des Ordenszeichens kann eine Miniatur getragen werden. Sie zeigt
das verkleinerte Ordenszeichen. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens ist
im Durchmesser 15 mm groß. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens am Bande
ist im Durchmesser 11,5 mm groß.
(7) Die Gestaltung der Ordenszeichen, der Bänder und der Miniaturen wird auf
einer Mustertafel (Anlage) festgelegt.
Artikel 4
(1) Der Verdienstorden wird von mir verliehen.
(2) Über die Verleihung stelle ich eine Urkunde aus.
(3) Das Ordenszeichen, die Miniatur und die Urkunde gehen in das Eigentum der
Ordensträgerin oder des Ordensträgers über.
Artikel 5
Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

