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Erlass
über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens

Vom 1. Dezember 1989
GVBl. I S. 441

in der Fassung vom 5. September 2008
GVBl. I S. 905, 911
Veröffentlicht am 31. Oktober 2008

 

Präambel


Um Frauen und Männer zu ehren, die sich in außergewöhnlichem Maße für das Land Hessen und seine Bevölkerung eingesetzt haben, hat der Hessische Ministerpräsident im Jahre 1989 den Hessischen Verdienstorden gestiftet.

 

Artikel 1


Zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen stifte ich am Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen den

Hessischen Verdienstorden.

 

Artikel 2


(1) Der Verdienstorden wird in zwei Stufen als

Hessischer Verdienstorden am Bande

oder als

Hessischer Verdienstorden

verliehen.


(2) Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt. Die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber soll bei dem Hessischen Verdienstorden am Bande nicht höher als 2 000 und bei dem Hessischen Verdienstorden nicht höher als 800 sein.


(3) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist Trägerin oder Träger des Verdienstordens. Dies gilt nicht für den am Tage des Inkrafttretens des Erlasses vom 22. Juli 2002 (GVBl. I S. 571) im Amt befindlichen Ministerpräsidenten.

 

Artikel 3


(1) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens hat die Form eines im Durchmesser 55 mm großen Kreuzes, ist beidseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Beidseitig wird die runde Scheibe von einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben.


(2) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens wird an einem blauen Band um den Hals getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer besonderen blauen Bandschleife unterhalb der linken Schulter.


(3) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande hat die Form eines im Durchmesser 45 mm großen Kreuzes, ist einseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Einseitig wird die runde Scheibe von einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben.


(4) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande wird an einem blauen Band an der linken oberen Brustseite getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer blauen Schleife unterhalb der linken Schulter.


(5) Bei erneuter Auszeichnung mit dem Hessischen Verdienstorden wird das früher verliehene Ordenszeichen nicht abgelegt.


(6) Anstelle des Ordenszeichens kann eine Miniatur getragen werden. Sie zeigt das verkleinerte Ordenszeichen. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens ist im Durchmesser 15 mm groß. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens am Bande ist im Durchmesser 11,5 mm groß.


(7) Die Gestaltung der Ordenszeichen, der Bänder und der Miniaturen wird auf einer Mustertafel (Anlage) festgelegt.

 

Artikel 4


(1) Der Verdienstorden wird von mir verliehen.


(2) Über die Verleihung stelle ich eine Urkunde aus.


(3) Das Ordenszeichen, die Miniatur und die Urkunde gehen in das Eigentum der Ordensträgerin oder des Ordensträgers über.

 

Artikel 5


Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

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