"Artikel 7
Schlussvorschriften
(1) Dieser Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
(2) Der Wortlaut der Erlasse über die Stiftung der Wilhelm
Leuschner-Medaille, über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens,
über die Stiftung des Ehrenbriefes des Landes Hessen, über die Stiftung
der Georg August Zinn-Medaille, über die staatliche Anerkennung von
Rettungstaten und von Zivilcourage und über die Stiftung des Hessischen
Kulturpreises wird nachstehend in der vom 1. November 2008 an geltenden
Fassung bekannt gemacht."