zur alphabetischen Übersicht zur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machen GVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

§ 9

Verbotene Veranstaltungen an Weihnachten, Ostern und Pfingsten


Am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 während des ganzen Tages.

     

 

horizontal rule

   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der