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bullet§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5, Abs. 3 Satz 1 Buchst. d sowie Abs. 6 angefügt (der bisherige Abs. 6 jetzt Abs. 7) durch Art.1 des ÄndG vom 30. April 2002 (GVBl. I S. 82). In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2002. Verkündet am 8. Mai 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 2 Abs. 4 angefügt und Abs. 6 geändert durch Art. 1 des ÄndG vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 542). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 20. September 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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