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bullet§ 5 Abs. 2 bis 4 neu gefasst, Abs. 5 bis 9 angefügt durch Art.1 des ÄndG vom 30. April 2002 (GVBl. I S. 82). In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2002. Verkündet am 8. Mai 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
bullet§ 5 Abs. 2 neu gefasst, der bisherige Abs. 8 jetzt Abs. 3 und die bisherigen Abs. 3 bis 7 und 9 aufgehoben durch Art. 1 des ÄndG vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 542). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 20. September 2007. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

     

 

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