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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags
(Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)

Vom 18. Oktober 1989
GVBl. I S. 261

 

Übersicht (teilweise nichtamtlich)


Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag § 1

bullet§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag

Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf §§ 2 bis 4

bullet§ 2 Freie Mandatsausübung
bullet§ 3 Wahlvorbereitungsurlaub
bullet§ 4 Berufs- und Betriebszeiten
bullet§ 4a Verhaltensregeln
bullet§ 4b Ausübung des Mandats und Offenlegungspflichten

Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung

Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete §§ 5 bis 7

bullet§ 5 Grundentschädigung
bullet§ 6 Zusätzliche Entschädigungen
bullet§ 7 Reisen

Zweiter Abschnitt
Leistungen an ehemalige Abgeordnete §§ 8 bis 14

bullet§ 8 Anspruch auf Übergangsgeld
bullet§ 9 Höhe und Zahlungsweise des Übergangsgeldes
bullet§ 10 Anspruch auf Altersentschädigung
bullet§ 11 Höhe der Altersentschädigung
bullet§ 12 Mandatszeiten in anderen Parlamenten
bullet§ 13 Gesundheitsschäden
bullet§ 14 Versorgungsabfindung

Dritter Abschnitt
Leistungen an Hinterbliebene § 15

bullet§ 15 Hinterbliebenenversorgung

Vierter Abschnitt
Beihilfen, Beitragszuschüsse und Unterstützungen §§ 16 bis 17

bullet§ 16 Beihilfen und Beitragszuschüsse
bullet§ 17 Unterstützungen

Fünfter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen §§ 18 bis 21

bullet§ 18 Mehrere aktive Bezüge
bullet§ 19 Aktive und passive Bezüge
bullet§ 20 Passive und aktive Bezüge
bullet§ 21 Mehrere passive Bezüge

Sechster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften §§ 22 bis 26

bullet§ 22 Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen
bullet§ 23 Beginn und Ende der Ansprüche
bullet§ 24 Zahlungsweise
bullet§ 25 Verzicht, Übertragbarkeit
bullet§ 26 Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften

Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament

Erster Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub § 27

bullet§ 27 Wahlvorbereitungsurlaub

Zweiter Abschnitt
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes § 28

bullet§ 28 Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat

Dritter Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat §§ 29 bis 37

bullet§ 29 Unvereinbare Ämter
bullet§ 30 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
bullet§ 31 Beamte auf Widerruf und auf Probe
bullet§ 32 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
bullet§ 33 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
bullet§ 34 Entlassung
bullet§ 35 Beförderungsverbot
bullet§ 36 Richter
bullet§ 37 Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes

Fünfter Teil
Übergangsregelungen, Inkrafttreten §§ 38 bis 40

bullet§ 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
bullet§ 38a Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
bullet§ 38b Übergangsregelung zu der ab der 17. Wahlperiode geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
bullet§ 38c Übergangsregelung bei der Hinterbliebenenversorgung
bullet§ 39 Frühere Mandatszeiten
bullet§ 40 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts, Ausführungsbestimmungen

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