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Mit Beschluss vom 7. April 1999 (GVBl. I S. 294) wurde für die 15. Wahlperiode die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 (GVBl. I S. 628) in Kraft gesetzt.

Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags wurde danach geändert durch:

bulletBeschluss vom 5. April 1995 (GVBl. I S. 183): § 50 Abs. 1;
bulletBeschluss vom 30. Mai 1995 (GVBl. I S. 412): Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 1, § 49 Abs. 3 und  4, § 95, § 96;
bulletBeschluss vom 7. April 1999 (GVBl. I S. 294): § 50 Abs. 1;

Mit Beschluss vom 5. April 2003 (GVBl. I S. 110) wurde die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 mit allen späteren Änderungen sowie einer Änderung des § 50 Abs. 1 für die 16. Wahlperiode in Kraft gesetzt.

Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags wurde danach geändert durch:

bulletBeschluss vom 16. Juni 2004 (GVBl. I S. 223): Inhaltsübersicht, §§ 17, 21, 29, 30, 31, 32, 50, 55, 73, 74a, 85, 90, 91, 110.

Mit Beschluss vom 5. April 2008 (GVBl. I S. 694) wurde die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 (GVBl. I S. 628) mit allen späteren Änderungen für die 17. Wahlperiode in Kraft gesetzt; vgl. GVBl. 2008 I S. 694:

"Geschäftsordnung
des Hessischen Landtags

vom 5. April 2008
GVBl. I S. 694

Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 (GVBl. I S. 628), in Kraft gesetzt durch Beschluss des Landtags vom 5. April 2003 (GVBl. I S. 110) und zuletzt geändert durch Beschluss des Landtags vom 16. Juni 2004 (GVBl. I S. 223), wird für die 17. Wahlperiode in Kraft gesetzt."

 

Mit Beschluss vom 5. Februar 2009 (GVBl. I S. 50) wurde die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 (GVBl. I S. 628) mit allen späteren Änderungen für die 18. Wahlperiode in Kraft gesetzt. Geändert wurden die §§ 6, 50, 72, 74a, Anlage 1 bis 4; vgl. GVBl. 2009 I S. 50:

 

"Geschäftsordnung
des Hessischen Landtags

vom 5. Februar 2009
GVBl. I S. 50

Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 (GVBl. I S. 628), in Kraft gesetzt durch Beschluss des Landtags vom 5. April 2008 (GVBl. I S. 694), wird für die 18. Wahlperiode mit folgenden Änderungen in Kraft gesetzt."

 

1. In § 6 Abs. 1 wird die Zahl „15“ durch die Zahl „18“ ersetzt.

 

2. In § 50 Abs. 1 GOHLT wird die Liste der Fachausschüsse wie folgt gefasst:

Europaausschuss (EUA)
Haushaltsausschuss (HHA)
Innenausschuss (INA)
Kulturpolitischer Ausschuss (KPA)
Petitionsausschuss (PTA)
Rechts- und Integrationsausschuss (RIA)
Sozialpolitischer Ausschuss (SPA)
Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbrau¬cherschutz (ULA)
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr (WVA)
Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (WKA)

 

3. § 72 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Soweit nicht durch Beschluss des Ältestenrates oder des Landtags für bestimmte Gegenstände eine andere Regelung getroffen ist, ergibt sich die Redezeit aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist. Im Übrigen beträgt die Redezeit 10 Minuten je Fraktion ohne Begrenzung für die einzelnen Rednerinnen und Redner.“

 

 4. § 74a erhält folgende Fassung:

„§ 74a

Kurzintervention


(1) Im Anschluss an einen Debattenbeitrag kann die Präsidentin oder der Präsident das Wort zur Kurzintervention von höchstens zwei Minuten erteilen; die Rednerin oder der Redner darf hierauf noch einmal antworten.


(2) Die Kurzintervention muss kurz und präzise gefasst sein. Sie muss inhaltlich auf den vorangegangenen Redebeitrag eingehen und den Bezug zur Rednerin oder zum Redner herstellen.“

 

5. Die bisherigen Anlagen 1 bis 3 werden zu Anlagen 2 bis 4.

     

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