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§ 12 angefügt durch Art. 4 des Achten Gesetzes vom 2. April 2001 (GVBl. I S. 170, 173). In Kraft getreten am 1. Mai 2001. Verkündet am 10. April 2001.

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§ 10 aufgehoben (der bisherige § 12 jetzt § 10), der neue § 10 geändert durch Art. 1 des Vierten ÄndG vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 510). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 19. Oktober 2006. Für die bis dahin geltende Fassung des alten § 10 hier klicken. Für die bis dahin geltende Fassung des alten § 12 hier klicken.

 

     

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