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bulletDie Bezeichnung des Gesetzes i. d. F. des § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. April 1998 (GVBl. I S. 98; GVBl. II 300-33).
bulletDie Bezeichnung des Gesetzes wurde neu gefasst durch Art. 1 des Vierten ÄndG vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 510). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Die bis dahin geltende Bezeichnung lautet: "Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Organisationsanordnungen und Anstaltsordnungen (Verkündungsgesetz)"

     

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