 | Die Bezeichnung des Gesetzes wurde neu gefasst durch Art. 1
des Vierten ÄndG vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 510). In Kraft getreten am
Tage nach der Verkündung. Die bis dahin geltende Bezeichnung lautet:
"Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Organisationsanordnungen
und Anstaltsordnungen (Verkündungsgesetz)" |