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bullet§ 19 Satz 1 geändert durch Art. 2 des ÄndG vom 1. Oktober 2002 (GVBl. I S. 602). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 9. Oktober 2002. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

Vgl. Übergangsvorschrift des Art. 4 des Gesetzes vom 1. Oktober 2002 (GVBl. I S. 602):

"Artikel 4

Übergangsvorschrift, In-Kraft-Treten


Dieses Gesetz findet auf die Prüfung der Landtagswahl vom 7. Februar 1999 keine Anwendung. Es tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft."

     

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