Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch
entfernt. Sodann werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen und
gezählt. Ergibt sich dabei auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung, so ist
dies in der Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern.