1. den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung des
Wahlberechtigten,
2. die Angabe des Wahlraumes einschließlich einer Kennzeichnung,
ob er barrierefrei im Sinne des
§ 3 des Hessischen
Behinderten-Gleichstellungsgesetzes ist,
3. die Angabe der Wahlzeit,
4. die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist,
5. die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl
mitzubringen und den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten,
6. die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein
nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen
Wahlraum berechtigt,
7. die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheines und
über die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Sie muss mindestens Hinweis
darüber enthalten,
a) dass der Wahlscheinantrag nur auszufüllen ist, wenn der
Wahlberechtigte in einem anderen Wahlraum seines Wahlkreises oder durch
Briefwahl wählen will,
b) unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein erteilt wird (§
13 des Gesetzes, § 12a Abs. 1) und
c) dass der Wahlschein von einem anderen als dem
Wahlberechtigten nur beantragt werden kann, wenn die Berechtigung zur
Antragstellung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (§
13 Abs. 3).