zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenzur GVBl. II - Übersicht... letzte Eingabe wieder herstellen
   Paragraph zurück   Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

§ 3

Ausschluss vom Wahlrecht


Nicht wahlberechtigt ist

1. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

2. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

     

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machen
   Paragraph zurück   Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der