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Die Verordnung über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten für Arbeitssachen, den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und dem Hessischen Finanzgericht wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 16. Oktober 2007 (GVBl. I S. 707): § 4.
 

     

 

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