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bulletDie Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. Februar 1961.
bullet§ 9 Satz 2 angefügt durch Art. 1 des ÄndG vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 506, 507). In Kraft getreten am 1. Januar 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

     

 

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