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Das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtsorganisationsgesetz) wurde geändert durch:

bulletGesetz vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 506, 507): §§ 3, 5, 9, Anlage zu § 4 Abs. 2.

     

 

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