



Verordnung über die Wahl der Bezirksrichterräte, der
Präsidialräte, der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und des
Bezirksstaatsanwaltsrats
(Wahlordnung zum Hessischen Richtergesetz - WO-HRiG -)
Vom 11. März 1991
GVBI. I S. 68
Inhaltsübersicht (nichtamtlich):
ERSTER TEIL
Wahl der Bezirksrichterräte