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Überschrift neu gefasst durch Art. 1 des Zweiten ÄndG vom 14. Dezember 2006 (GVBl. I S. 656). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 21. Dezember 2006. Die bis dahin geltende Bezeichnung des Gesetzes lautet "Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern".

     

 

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