1. die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, dessen Zweck auf einen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 22 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs),
2. die Genehmigung der Änderung der Satzung eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf
Verleihung beruht (§ 33 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
3. die Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins (§ 43 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs)