Verordnung, betreffend die Ablösung der Servituten,
die Theilung der Gemeinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke für diejenigen
durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866 (Gesetz-Samml. S. 876) mit der Preußischen
Monarchie vereinigten Gebietstheile, welche zum Regierungsbezirk Kassel und zum
Hinterlandkreis des Regierungsbezirks Wiesbaden gehören
Vom 2. September 1867
Preuß. Gesetzsamml. S. 1463
§ 1
Die §§ 1 bis 33 der Verordnung,
betreffend die Ablösung der Servituten, die Teilung der Gemeinschaften und die
Zusammenlegung der Grundstücke, für das vormalige Kurfürstentum Hessen vom 13. Mai
d. J. (Gesetz-Samml. S. 716) werden hiermit in den durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866
(Gesetz-Samml. S. 876) mit der Preußischen Monarchie vereinigten, bisher Bayerischen und
Großherzoglich Hessischen Gebietsteilen eingeführt, welche zum Regierungsbezirk Kassel
und zum Hinterlandkreise des Regierungsbezirks Wiesbaden gehören.
(§§ 2 bis 3)