... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

Verordnung, betreffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke für diejenigen durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866 (Gesetz-Samml. S. 876) mit der Preußischen Monarchie vereinigten Gebietstheile, welche zum Regierungsbezirk Kassel und zum Hinterlandkreis des Regierungsbezirks Wiesbaden gehören

Vom 2. September 1867
Preuß. Gesetzsamml. S. 1463

 

§ 1


Die §§ 1 bis 33 der Verordnung, betreffend die Ablösung der Servituten, die Teilung der Gemeinschaften und die Zusammenlegung der Grundstücke, für das vormalige Kurfürstentum Hessen vom 13. Mai d. J. (Gesetz-Samml. S. 716) werden hiermit in den durch das Gesetz vom 24. Dezember 1866 (Gesetz-Samml. S. 876) mit der Preußischen Monarchie vereinigten, bisher Bayerischen und Großherzoglich Hessischen Gebietsteilen eingeführt, welche zum Regierungsbezirk Kassel und zum Hinterlandkreise des Regierungsbezirks Wiesbaden gehören.

 

(§§ 2 bis 3)

 

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen