



Zweites Gesetz über die Änderung der Gesetze,
betreffend die Ablösung der auf Dienstbarkeit beruhenden Berechtigungen
Vom 13. Dezember 1927
Preuß. Gesetzsamml. S. 293
(§ 1)
§ 2
(1) Der Jahreswert der Berechtigungen, die auf Grund der Gesetze, betreffend die Ablösung
der auf Dienstbarkeit beruhenden Berechtigungen, abgelöst werden, ist durch
Sachverständige zu schätzen.
(2) ...
(§ 3)
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in
Kraft.