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Die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde in Vaterschaftsanfechtungsverfahren zur Vermeidung unberechtigter Aufenthaltstitel vom 26. Mai 2008 (GVBl. I S. 702) wurde ersetzt durch die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde in Vaterschaftsanfechtungsverfahren zur Vermeidung unberechtigter Aufenthaltstitel vom 11. Juni 2008 (GVBl. I S. 766). In Kraft getreten nach der Verkündung. Verkündet am 30. Juni 2008. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.

 

 

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