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Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft[*] Vom 15. März 1996
Zollschiffsobersekretärinnen und Zollschiffsobersekretäre Zollsekretärinnen und Zollsekretäre Zollschiffssekretärinnen und Zollschiffssekretäre c) Forstdienst Forstoberamtsrätinnen und Forstoberamtsräte Forstassistentinnen und Forstassistenten als Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamte im Außendienst
Kriminalrätinnen und Kriminalräte Erste Kriminalhauptkommissarinnen und Erste Kriminalhauptkommissare Kriminalhauptkommissarinnen und Kriminalhauptkommissare Kriminaloberkommissarinnen und Kriminaloberkommissare Kriminalkommissarinnen und Kriminalkommissare Kriminalhauptmeisterinnen und Kriminalhauptmeister Kriminalobermeisterinnen und Kriminalobermeister Kriminalmeisterinnen und Kriminalmeister
b) Schutz-, Wasserschutz- und Bereitschaftspolizei Erste Polizeihauptkommissarinnen und Erste
Polizeihauptkommissare c) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes verlieren ihre Hilfsbeamteneigenschaft, solange sie von ihrer Behörde zu Sachverständigen bestellt sind.
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