Überschrift neu gefasst durch Art. 1 der ÄndVO vom 14. Dezember 2006
(GVBl. I S. 678). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet
am 21. Dezember 2006. Die bis dahin geltende Bezeichnung der Verordnung
lautet: "Verordnung über die Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten der
Staatsanwaltschaft".