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bulletÜberschrift geändert durch Art. 1 der ÄndVO vom 31. Oktober 2008 (GVBl. I S. 934). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 21. November 2008. Die bis dahin geltende Überschrift lautet: "Anordnung über die Zuständigkeit zur Stundung, zum Erlass, zur Erstattung und zur Anrechnung von Gerichtskosten und der in § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 der Justizbeitreibungsordnung genannten Ansprüche im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit".

     

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