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Die Anordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Bundesnotarordnung wurde geändert durch:

bulletAnordnung zur Änderung der Anordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Bundesnotarordnung vom 25. September 2000 (GVBl. I S. 504): §§ 2, 4.

Siehe dort die Übergangsvorschrift des Art. 2:

"Artikel 2

Die bei der Landesjustizverwaltung anhängigen förmlichen Disziplinarverfahren gehen mit dem In-Kraft-Treten dieser Anordnung in dem Stand, in dem sie sich befinden, auf die Präsidentin des Oberlandesgerichts über."

bulletVerordnung  vom 12. November 2005 (GVBl. I S. 749): § 4.

     

 

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