zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

              

bulletZweiter Abschnitt neu gefasst (die bisherigen §§ 37 bis 59 jetzt 30 bis 52) durch Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung vom 6. Februar 2001 (GVBl. I S. 98, 101). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 13. Februar 2001.
 

     

 

horizontal rule

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der