"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Hessen und getreu dem Gesetz
auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur
der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe"
geleistet werden.