zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

              

§ 59

Besetzung


(1) Der Dienstgerichtshof entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und je zwei ständigen und zwei nichtständigen Beisitzern.


(2) Die nichtständigen Beisitzer sollen dem Gerichtszweig des betroffenen Richters angehören.

     

horizontal rule

... letzte Eingabe rückgängig machen
   Paragraph zurück Inhaltsübersicht Paragraph weiter

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der