§ 29
Schadensersatz und Anzeigepflicht
Für die Verpflichtung zum Schadensersatz und zur Anzeige gelten die §§ 23 bis 25 entsprechend.
© 2009 Ein Online-Service der Recht für Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen) und der Makrolog Content Management AG