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Das Gesetz zur Bestimmung von Zuständigkeiten zur Ausführung von Bundesrecht und von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten (Gesetz zur Bestimmung von Zuständigkeiten) wurde geändert durch:

bulletGesetz vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 510): §§ 1, 3, 4.

     

 

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