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Verordnung über den Namen der Mitglieder der vormals landesherrlichen Familie Vom 27. November 1923
(1) Den Mitgliedern der vormals landesherrlichen Familie steht der Name "Prinz von Preußen" zu. Demgemäß kommt bei den Eintragungen in öffentliche Bücher und Register, bei der Unterschrift von Urkunden sowie für die Anschriften nur dieser Name in Betracht. Bezeichnungen wie "Deutscher Kaiser und König von Preußen", "Kaiser und König", "Kaiserin", "Kronprinz (Kronprinzessin) des Deutschen Reichs und von Preußen" oder einfach "Kronprinz (Kronprinzessin)" dürfen nicht mehr gebraucht werden.
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