1. die obersten Landesbehörden,
2. der Regierungspräsident,
3. die Oberfinanzdirektion Frankfurt,
4. das Hessische Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung,
5. der Landrat als Behörde der Landesverwaltung,
6. der Oberbürgermeister als Behörde der Landesverwaltung,
7. das Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung,
8. das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und die Hessischen Staatsarchive Darmstadt
und Marburg,
9. das Notaufnahmelager Gießen, das Hessische Flüchtlingswohnheim und Zentrale
Förderschule Hasselroth, die Hessischen Flüchtlingswohnheime Hochheim am Main, Homberg
(Efze) und Langen,
10. der Kreisausschuß,
11. der Gemeindevorstand,
12. der Bürgermeister,
13. die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen
Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit,
14. die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, die Staatsanwaltschaften bei den
Landgerichten und die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main,
15. die Justizvollzugsanstalten, Jugendarrest- und Jugendstrafanstalten und
Untersuchungshaftanstalten,
16. die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit,
17. die Vorstände der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, deren
Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet des Landes Hessen hinaus erstreckt,
18. die Behörden der sonstigen der Aufsicht des Sozialministers unterstehenden
juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
19. der Verwaltungsausschuß des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.