zur alphabetischen Übersichtzur Suchmaschine
... letzte Eingabe rückgängig machenGVBl_II_Uebersicht.gif (1127 Byte)... letzte Eingabe wieder herstellen

horizontal rule

              

Die Verordnung über die zur Beitreibung von Gebühren, Beiträgen und sonstigen Kosten der Zweckverbände zuständigen Vollstreckungsbehörden wurde geändert durch:

bulletVerordnung vom 24. Juni 2004 (GVBl. I S. 235): §§ 3, 4.

     

 

horizontal rule

horizontal rule

© 2009

Ein Online-Service der in Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz und Moritz von Zezschwitz (Gießen)
und der