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aufgehoben; vgl. GVBl. 2004 I S. 114, GVBl. II 305-60 § 4

 

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
(VwKostO - MWVL)

Vom 5. Juni 2002
GVBl. I S. 206

 

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 3. Januar 1995 (GVBl. I S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBl. I S. 434), wird verordnet:

 

§ 1


Für Amtshandlungen (
§ 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung werden Verwaltungskosten nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.

 

§ 2


Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.

 

§ 3


Die im Verwaltungskostenverzeichnis genannten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 

§ 4


Die
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 20. Januar 1999 (GVBl. I S. 119, 218), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. November 2001 (GVBl. I S. 450), wird aufgehoben.

 

§ 5


Diese Verordnung tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.

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