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Anlage zu § 1

 

Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis

Gegenstand Nr.
   
Abnahme einer Versicherung an Eides statt 641
Alarmierung der Polizei 53
Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden 5
Auskunft nach dem Personenstandsgesetz 654, 655, 656
Ausspielungen 431
Beglaubigungen und Bescheinigungen nach dem Personenstandsgesetz 643, 644
Begründung einer Lebenspartnerschaft 63
Bescheinigungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden 573
Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz 642, 643
Bestattungswesen 41
Brandschutz 59
Ehefähigkeitszeugnis 62
Eheschließung 61
Einsätze bei Veranstaltungen 51
Einwohnermeldewesen 42
Enteignungsrechtliche Angelegenheiten 1
Ersatzvornahme 544
Falschalarm 531
Feiertagsrecht 2
Freiheitsentziehungsgesetz 572
Fundrecht 48
Gefährliche Hunde 46
Glücksspielaufsicht 4317
Lotterieeinnehmer 4313, 4315
Lotterien 431
Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 4
Personalausweiswesen 44
Personenstandsurkunden 65
Personenstandswesen 6
Polizeigewahrsam 5622
Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge 5623
Rettung von Menschen 571
Ruhestörungen 5612
Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden 58
Sammlungen 433
Schlichtung von Streitigkeiten 5611
Sicherstellung 542
Sperrzeit 451
Spielbanken 432
Spielvermittler 4316
Sportwetten 431
Stiftungsrecht 32
Titel, Orden und Ehrenzeichen 49
Transport von Personen 5621
Transportbegleitung 52
Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme 541
Unmittelbarer Zwang 545
Vereinsrecht 31
Verkehrsmaßnahmen, polizeiliche 52
Verpflegung durch polizeieigene Küche 5624
Versammlungswesen 47
Verwahrung sichergestellter Gegenstände 543
Verwahrung von Gegenständen 55
Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat 5322

 

 

Verwaltungskostenverzeichnis

 

Nr.

Gegenstand

Bemessungs-
grundlage

Gebühr
EUR

1

2

3

4

 

 

 

 

1

Enteignungsrechtliche Angelegenheiten

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Hessischen Enteig­nungsgesetz (HEG)

Die für Amtshandlungen nach dem Hessischen Enteignungsgesetz festgesetzten Gebührensätze gelten auch für entsprechende Amtshandlungen aufgrund enteignungsrechtlicher Vorschriften in anderen Gesetzen.

 

 

 

101

Ermächtigung zur Durchführung von Vorarbeiten (§ 9 Abs. 1 Satz 2)

 

110 bis 550

102

Entscheidung über Ansprüche (§ 10 Abs. 5)

 

 

110 bis 550

103

Planfeststellungsbeschluss (§ 14)

 

 

440 bis 5 500

104

Verlängerung der Frist für die Ausführung des Vorhabens (§ 16 Abs. 3)

 

 

55 bis 2 750

105

Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 17)

 

 

220 bis 550

106

Niederschrift über die Einigung (§ 27 Abs. 2) oder über die Teileinigung (§ 28 Abs. 1)

1 v.T. der vereinbarten oder festgesetzten Entschädigung

mindestens 440

107

Entschädigungsfestsetzung aufgrund einer Teil­einigung (§ 28 Abs. 2)

1 v.T. der festgesetzten Entschädigung

 

mindestens 275

108

Enteignungsbeschluss (§ 30 Abs. 1 bis 4)

2 v.T. der festgesetzten Entschädigung

 

mindestens 550

109

Teilenteignungsbeschluss (§ 30 Abs. 5)

2 v.T. der vereinbarten oder festgesetzten Entschädigung

mindestens 440

110

Verlängerung des Laufs der Verwendungsfrist (§ 31 Abs. 2)

 

230

111

Ausführungsanordnung (§ 35)

 

170

112

Soweit Entschädigung in Land oder durch Gewäh­rung anderer Rechte festgesetzt oder vereinbart wird oder alte Rechte durch neue ersetzt werden, ist der Verkehrswert des Landes oder des Rechts zugrunde zu legen.

 

 

 

2

Feiertagsgesetz

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Hessischen Feiertags­gesetz (HFeiertagsG)

 

 

 

21

Befreiung von einer Beschränkung oder einem Verbot nach § 14 Abs. 1

 

 

27 bis 825

22

Befreiung für den vollautomatischen Betrieb von mit Tankstellen verbundenen Portalwaschanlagen nach § 14 Abs. 2

 

275 bis 1 100

 

 

 

 

3

Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten

 

 

 

31

Vereinsrecht

 

 

 

311

Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 22 BGB)

 

 

82 bis 1 375

312

Genehmigung der Änderung der Satzung eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht (§ 33 Abs. 2 BGB)

 

 

27 bis 550

313

Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins (§ 43 BGB)

 

 

82 bis 1 375

314

Bescheinigung über die Zusammensetzung des Vorstandes eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht

 

84

 

 

 

 

32

Stiftungsrecht

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Hessischen Stiftungs­gesetz

 

 

 

321

Anerkennung oder Aufhebung einer Stiftung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung (§§ 3 und 9)

 

 

165 bis 3300

322

Genehmigung einer Verfassungsänderung oder einer Zweckänderung einer Stiftung

 

 

141

323

Aufsichtsmaßnahme nach § 12 Abs. 1, §§ 13, 15 oder 16, soweit diese durch einen Verstoß gegen stiftungsrechtliche Vorschriften veranlasst ist

 

nach Zeitaufwand

 

324

Bescheinigung über die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs einer Stiftung

 

 

84

325

Amtshandlungen bei Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen

 

gebührenfrei

 

 

 

 

 

4

Ordnungsrechtliche Angelegenheiten

 

 

 

41

Bestattungswesen

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Gesetz über das Fried­hofs- und Bestattungswesen, dem Gesetz über die Feuerbestattung und der Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes

 

 

 

411

Erlaubnis zur Anlegung und Benutzung einer Begräbnisstätte außerhalb der öffentlichen Friedhöfe (§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen)

 

275 bis 1 750

412

Erlaubnis zum Umbetten einer Leiche oder zur Überführung einer Leiche nach einem anderen Ort (§ 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen)

 

 

27

413

Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 3 des Gesetzes über die Feuerbestattung)

 

 

11 bis 44

414

Genehmigung der Errichtung einer Feuerbe-stattungsanlage, die nicht von einer Gemeinde betrieben wird (§§ 7 und 8 des Gesetzes über die Feuerbestattung)

 

 

400 bis 2 000

415

Genehmigung der Betriebsordnung einer Feuer-bestattungsanlage, die nicht von einer Gemeinde betrieben wird (§ 7 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes)

 

 

200 bis 1 000

416

Erlaubnis zur Beisetzung der Aschereste einer Leiche außerhalb einer Urnenhalle, eines Urnen­hains, einer Urnengrabstelle oder eines Grabes (§ 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Feuerbestattung)

 

 

55 bis 550

417

Zulassung anderer Stoffe als Holz oder Zinkblech zur Herstellung von Särgen für die Feuerbestattung (§ 12 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes)

 

 

300 bis 1200

 

 

 

 

42

Einwohnermeldewesen

 

 

 

 

Amtshandlungen der Meldebehörden nach dem Hessischen Meldegesetz (HMG)

 

 

 

421

Melderegisterauskunft nach § 14 Abs. 2

 

 

 

4211

bis 13 Einwohner

 

je Einwohner

8

4212

14 bis 50 Einwohner

 

 

115

4213

51 bis 100 Einwohner

 

 

168

4214

über 100 Einwohner

 

 

225

422

Melderegisterauskunft nach § 34 Abs. 1 und 2, § 34a und Datenübermittlung nach § 31 an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen, soweit für diese keine Gebührenfreiheit besteht,

 

 

 

4221

wenn die Melderegisterauskunft oder die Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner erfolgt

 

je Einwohner

8

4222

wenn sie als automatisierte Melderegisterauskunft oder automatisierte Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner nach § 34 Abs. 1 und 2, § 34a oder § 31, auch aufgrund von automatisierten Abrufverfahren, erfolgt

 

je Einwohner

3 bis 7

423

Melderegisterauskunft nach § 14 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 2 oder Datenübermittlung nach § 31, deren Erteilung oder Übermittlung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 11 Abs. 3 gesondert aufzubewahrenden Daten)

 

je Einwohner

27 bis 82

424

Melderegisterauskunft nach § 14 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 2 oder Datenübermittlung nach § 31, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind

 

je Einwohner

55 bis 330

425

Gruppenauskunft nach § 34 Abs. 3, Meldere-gisterauskunft nach § 35 und Datenübermittlung über eine Personengruppe nach § 31 Abs. 1 Satz 3

 

 

 

4251

Auskunftserteilung

 

je Auskunft

27 bis 550

4252

Datenübermittlung

 

je Übermittlung

27 bis 550

4253

neben der Gebühr nach 4251 und 4252 sind die Kosten je Auskunft oder je Übermittlung zu erstatten, die durch den Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage entstehen

 

in voller Höhe

 

 

 

 

426

Melderegisterauskünfte oder Datenübermittlungen an den kirchlichen Suchdienst, den Internationalen Suchdienst, den Suchdienst des Deutschen und des Hessischen Roten Kreuzes, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder an Einrichtungen, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind, an sonstige Hilfsorganisationen oder Stiftungen, die im medizinischen oder sozialen Bereich kranken oder bedürftigen Menschen helfen, sowie an Institutionen der Tierpflege und Tierhilfe

 

 

gebührenfrei

427

Meldebescheinigung (z.B. Aufenthaltsbescheini­gung, zusätzliche Meldebestätigung)

je Bescheinigung

8

4271

wenn die Erteilung größeren Verwaltungsaufwand verursacht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 11 Abs. 3 gesondert aufzubewahrenden Daten)

 

je Bescheinigung

27 bis 82

4272

amtliche Meldebestätigung nach § 17 Abs. 4

 

 

gebührenfrei

 

 

 

 

43

Glücksspiele, Spielbanken und Sammlungen

 

   

431

Glücksspiele (Lotterien und Ausspielungen, Sportwetten)

 

   
 

Amtshandlungen nach dem Hessischen Glücksspielgesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag

 

   

4311

Erlaubnis für eine Lotterie, Ausspielung oder Sportwette nach § 9 des Hessischen Glücksspielgesetzes und nach § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages

 

   

43111

für die ersten 50 Millionen Euro Spielkapital

 

2,5 v.T. des Spielkapitals

mindestens 100

43112

für die weiteren 50 Millionen Euro Spielkapital zusätzlich

 

1,5 v.T. des Spielkapitals

 

43113

für das über 100 Millionen Euro hinausgehende Spielkapital zusätzlich

 

0,5 v.T. des Spielkapitals

 

4312

Änderung der Erlaubnis nach Nr. 4311

 

   

43121

bei gleichbleibendem Spielkapital

 

 

50 bis 10 000

43122

bei Erhöhung des Spielkapitals

 

 

100 bis 20 000

 

Spielkapital im Sinne der Nr. 4311 bis 43122 ist die für die Dauer der Erlaubnis erwartete Summe der Einsätze in Hessen

 

   

4313

Amtshandlungen bei Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen und deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird

 

 

gebührenfrei

4314

Erlaubnis für eine Annahmestelle nach § 10 oder für eine Verkaufsstelle eines Lotterieeinnehmers nach § 11 des Hessischen Glücksspielgesetzes

 

 

50 bis 500

4315

Erlaubnis zur Betätigung als Lotterieeinnehmer nach § 11 des Hessischen Glücksspielgesetzes

 

 

100 bis 1 000

4316

Erlaubnis zur Betätigung als gewerblicher Spielvermittler nach § 15 des Hessischen Glücksspielgesetzes

 

 

200 bis 2 000

4317

Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag

 

   

43171

Anordnungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2

 

je Anordnung

20 bis 3 000

43172

Untersagung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 bis 5

 

600 bis 20 000

 

 

 

 

432

Spielbankgesetz

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Hessischen Spielbankgesetz

 

 

 

4321

Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank (§ 3 Abs. 1)

 

 

6 000 bis 20 000

4322

Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer öffent­lichen Spielbank

 

 

500 bis 10 000

4323

Genehmigung eines Rechtsgeschäfts, das aufgrund der Spielbankerlaubnis einer Genehmi­gungspflicht unterliegt

 

 

500 bis 7 500

 

 

 

 

433

Sammlungen

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Hessischen Sammlungsgesetz

 

 

 

4331

Sammlungserlaubnis nach § 1

 

 

55 bis 220

4332

Erlaubnis einer Sammlung, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird

 

 

gebührenfrei

4333

Erteilung von Auflagen für eine nicht erlaubnisbedürftige Sammlung nach § 9 Abs. 1 Satz 3

 

55 bis 220

4334

Verbot der Durchführung oder Fortsetzung einer nicht erlaubnisbedürftigen Sammlung nach § 9 Abs. 3

 

55 bis 220

44

Personalausweiswesen

 

 

 

 

Amtshandlungen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise

 

 

 

441

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

 

 

11

442

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird

 

 

9

443

Ausstellung eines fälschungssicheren ma-schinenlesbaren vorläufigen Personalausweises

 

 

15

444

Ausstellung eines fälschungssicheren ma-schinenlesbaren vorläufigen Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird

 

 

13

445

Neuausstellung eines Personalausweises, wenn der bisherige Personalausweis verlorengegangen oder aus anderen Gründen als durch Ablauf der Gültig­keitsdauer ungültig geworden ist

 

13

446

Neuausstellung eines Personalausweises, die wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird

 

 

11

447

Neuausstellung eines Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Ausweises aus einem anderen Grund

 

 

13

 

 

 

 

45

Sperrzeit

 

 

 

451

Amtshandlungen nach der Verordnung über die Sperrzeit (SperrzeitVO)

 

 

 

4511

Aufhebung der Sperrzeit für einzelne Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnü­gungsstätten (§ 4)

 

 

27 bis 1 650

4512

Vorverlegung des Beginns oder Hinausschieben des Endes der Sperrzeit für eine Schank- und Speisewirtschaft oder eine öffentliche Vergnügungsstätte (§ 4)

je Anordnung

112

4513

Festsetzung allgemeiner Ausnahmen (§ 3)

 

 

gebührenfrei

 

 

 

 

46

Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde

 

 

 

 

Amtshandlungen nach der Gefahrenabwehr-verordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

 

 

 

461

Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3

 

 

82 bis 275

462

Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3

 

 

55 bis 110

463

Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken nach § 11Abs. 2

 

55 bis 165

 

 

 

 

47

Versammlungswesen

 

 

 

 

Amtshandlungen nach dem Versammlungsgesetz (VersammlG)

 

 

 

471

Ermächtigung zum Erscheinen mit Waffen zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug nach § 2 Abs. 3

 

je Ermächtigung

56

472

Verbot oder Festlegung von Auflagen nach § 5 oder § 15 Abs. 1

 

 

15 bis 200

 

 

 

 

48

Fundrecht

 

 

 

 

Aufbewahrung einer Fundsache (§ 967 BGB)

 

3 v.H. des Wertes

mindestens 6

49

Titel, Orden und Ehrenzeichen

 

 

 

 

Amtshandlungen nach der Hessischen Ausfüh­rungsverordnung zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

 

 

 

491

Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 1)

 

 

62

492

Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehren­zeichen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3)

 

 

112

 

 

 

 

5

Angelegenheiten der Polizei- und Gefahren­abwehrbehörden

 

 

 

51

Einsätze bei Veranstaltungen

 

 

 

 

Einsätze bei Veranstaltungen, wenn die Veranstal­tungen im überwiegend wirtschaftlichen Interesse stattfinden und mit den Einsätzen Ordnungsaufga­ben erfüllt werden, die dem Veranstalter oder Ver­anstaltungsleiter obliegen

nach Zeitaufwand
je Einsatz

mindestens 66

 

 

 

 

52

Transportbegleitung und andere mit Transporten zusammenhängende polizeiliche Verkehrsmaßnahmen

 

 

 

 

Polizeiliche Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, Transporten mit gefährlichen Gütern, Geld- und Werttransporten sowie andere polizeiliche Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit Transporten

 

 

 

521

Begleitung mit einem Kraftfahrzeug

 

 

je Begleit-km
je Einsatz

5,30
mindestens 56

522

Begleitung mit einem Boot sowie Hin- und Rück­fahrt des Bootes

 

 

 

5221

bis 73 kW (100 PS)

 

je ¼ Stunde

27

5222

über 73 kW  (100 PS) bis 220 kW (300 PS)

 

je ¼ Stunde

56

5223

über 220 kW (300 PS)

 

je ¼ Stunde

67

523

Begleitung mit einem Hubschrauber sowie Hin- und Rückflug des Hubschraubers

 

je ¼ Stunde

330

524

Begleitung ohne Dienstfahrzeuge

 

 

 

5241

Begleitung je Bediensteter

 

nach Zeitaufwand

 

5242

Fahrt zum und Rückfahrt vom Transport

 

 

 

52421

je Begleitperson

 

nach Zeitaufwand

 

52422

je Fahrer

 

nach Zeitaufwand

 

52423

Fahrtstrecke

je Fahrzeug und je km

0,50

525

Erfolgt die Begleitung eines Transports in Abschnitten, zählt jeder einzelne Abschnitt als Einsatz im Sinne der Nr. 521

 

 

 

526

Ausfall eines Transports, ohne dass die Polizei rechtzeitig davon unterrichtet und deshalb eingesetzt worden ist

Nr. 5242 bis 52423 und Nr. 528

 

527

Durchführung einer Verkehrsregelung bei Transporten mit Personal und Fahrzeugen, welche noch nicht durch Nr. 521 bis 52423 erfasst sind

nach Zeitaufwand

 

528

Wartezeiten der Fahrzeugbesatzung oder der Begleitperson, die die Polizei nicht zu vertreten hat, wenn eine viertel Stunde überschritten ist 

nach Zeitaufwand

 

529

Begleitung von Kunsttransporten und Transporten kulturell oder historisch wertvoller Gegenstände einschließlich Wartezeiten, wenn

der Absender oder Empfänger der Gegenstände eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet ist oder

der Absender oder der Empfänger die Gegenstände ohne Gewinnabsicht im Bundesgebiet der Öffentlichkeit zugänglich macht

 

 

gebührenfrei

 

 

 

 

53

Polizeieinsatz bei Alarmierung

 

 

 

531

Polizeieinsatz bei

 

 

 

5311

technisch bedingtem Falschalarm

 

je Einsatz

125

5312

Alarm mit ungeklärter Alarmursache, wenn der Alarm durch eine Anlage ausgelöst wurde und

 

 

 

53121

der Verantwortliche nicht den Nachweis führt, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Alarmierung dem Stand der Technik entsprach;
der erste Einsatz ist gebührenfrei, wenn der Verantwortliche zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf die Gebührenpflicht eines Einsatzes anlässlich einer Alarmierung mit ungeklärter Alarmursache hingewiesen worden ist

 

je Einsatz

125

53122

der Verantwortliche eines Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO) unabhängig vom technischen Stand der Anlage den Alarm an die Polizei weitergeleitet hatte

 

je Einsatz

125

5313

fahrlässigem Auslösen einer Alarmanlage

 

je Einsatz

125

532

Polizeieinsatz bei

 

 

 

5321

grob fahrlässiger Alarmierung

 

je Einsatz

125

5322

missbräuchlicher Alarmierung oder Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat

nach Zeitaufwand
je Einsatz

mindestens 125

5323

einer ursprünglich berechtigten Alarmierung oder Mitteilung einer Gefahrenlage nach Wegfall des Einsatzgrundes, der Einsatz jedoch fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde; gebührenpflichtig ist der Einsatz ab dem Zeitpunkt einer möglichen Benachrichtigung

 

nach Zeitaufwand
je Einsatz

 

mindestens 125

 

533

Bei Nr. 531 bis 5321 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten.

 

 

 

534

Die Regelung nach Konzessionsverträgen bleibt unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

54

Amtshandlungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

 

 

 

541

Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8

 

 

nach Zeitaufwand
je Einzelfall

mindestens 60

542

Sicherstellung nach § 40
bei einem Zeitaufwand

 

 

 

5421

bis zu ¼ Stunde

 

 

gebührenfrei

5422

über ¼ Stunde bis zu 1 Stunde

 

je Einzelfall

60

5423

über 1 Stunde

 

nach Zeitaufwand

 

543

Verwahrung sichergestellter Gegenstände

 

Nr. 55 bis 559

 

544

Ersatzvornahme nach § 49

 

nach Zeitaufwand
je Einzelfall

mindestens 60

545

Anwendung unmittelbaren Zwanges nach § 52 bei einem Zeitaufwand

 

 

 

5451

bis zu 1 Stunde

 

je Einzelfall

60

5452

über 1 Stunde

nach Zeitaufwand

 

5453

Anwendung unmittelbaren Zwanges im Zusammenhang mit

 

- Rettung von Menschen (Nr. 571), soweit die Amtshandlung gebührenfrei ist,

 - Maßnahmen nach dem Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (Nr. 572),

 

 

 

gebührenfrei

 

- bei Durchsetzung von Räumungsverfügungen, wenn der Betroffene aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage war, den Verwaltungsakt zu befolgen,

 - Einsatz bei Familienstreitigkeiten, wenn dieser kostenfrei ist (Nr. 561) und

- in Bagatellfällen, wenn der unmittelbare Zwang mit nur geringem polizeilichem Aufwand angewendet wird; dies gilt nicht für das Wegtragen von Personen

 

 

546

Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art nach § 43a Abs. 1 Satz 3

nach Zeitaufwand

 

 

 

 

 

55

Verwahrung von Gegenständen in einem Raum oder auf einem Gelände des Landes; bei nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlagnahmten Gegenständen jedoch erst nach deren Freigabe

 

 

551

ein Fahrrad oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor

 

je Tag

1,50

552

ein Kraftrad

 

je Tag

3,30

553

ein Personenkraftwagen, ein Lastkraftwagen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Anhänger mit einer Achse oder eine Zugmaschine

 

je Tag

6,60

554

ein Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamt­gewicht, ein Omnibus, eine Sattelzugmaschine oder ein Anhänger mit zwei Achsen

 

je Tag

11

555

ein Motor- oder Segelboot

 

je Tag

6,60

556

ein sonstiges Wasserfahrzeug

 

je Tag

3

557

sonstige Sachen

je Tag und
je 0,5 qm Stellfläche

0,60

558

Die Mindestgebühr je gebührenpflichtiger Verwahrung beträgt

 

 

16

559

Verwahrung einer sonstigen Sache im Zusammen­hang mit Veranstaltungen oder Versammlungen oder einer Fundsache, wenn die Verwahrung nur einen geringen Verwaltungsaufwand der Polizeibehörden verursacht

 

gebührenfrei

 

 

 

 

56

Polizeieinsatz bei Streitigkeiten, bei Ruhestörungen und polizeiliche Gewahrsamnahme

 

 

 

561

Polizeieinsatz bei Streitigkeiten und Ruhestörungen

 

 

 

5611

Schlichtung von Streitigkeiten durch mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von vierundzwanzig Stunden für jedes Einschreiten
oder wenn zur Beendigung der Streitigkeiten mehr als zwei Beamte erforderlich sind

je Fußstreife

50

je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung

56

je Einsatzkommando

155

5612

Polizeieinsatz bei Ruhestörungen, wenn mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von vierundzwanzig Stunden erfolgt, für jedes Einschreiten oder wenn die Ruhestörung beim ersten Einschreiten von dem Störer nicht beendet wird

je Fußstreife

50

je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung

56

je Einsatzkommando

 

155

5613

Bei Nr. 561 bis 5612 sind Auslagen für die Inan­spruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten.

 

 

 

 

 

 

562

Polizeiliche Gewahrsamnahme von verantwort­lichen Personen nach § 32 HSOG

 

 

 

5621

Transport

 

 

 

56211

Transport von Personen

 

je Person

34

56212

Die Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen sind mit der Gebühr abgegolten.

 

 

 

56213

Transport von hilfsbedürftigen Personen mit Ausnahme von Betrunkenen und Süchtigen

 

 

gebührenfrei

5622

Polizeigewahrsam

 

 

 

56221

bis zu 6 Stunden

 

 

22

56222

über 6 Stunden

jede weiteren 6 Stunden

 

6

5623

Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge

 

 

11 bis 67

5624

Verpflegung durch polizeieigene Küche

je Mahlzeit

3 bis 9

 

 

 

 

57

Sonstige Amtshandlungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden

 

 

 

571

Rettung von Menschen

 

 

5711

Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, soweit nicht die in Nr. 5712 genannten Voraussetzungen vorliegen

 

gebührenfrei

5712

Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder der Einsatz deshalb notwendig geworden ist oder fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde

 

nach Zeitaufwand

 

5713

Bei einem Einsatz zur Verhinderung eines Suizids gilt die Gefahr nicht als vorsätzlich im Sinne der Nr. 5712 herbeigeführt.

 

 

 

5714

Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlun­gen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

 

 

 

 

 

572

Amtshandlungen nach dem Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistes­schwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen

 

 

 

5721

Amtshandlungen nach § 10

 

 

gebührenfrei

5722

Auslagen sind nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

 

 

 

 

 

573

Bescheinigungen

 

 

 

5731

Ausstellung von Bescheinigungen zu ausschließlich zivilrechtlichen Zwecken

 

je Bescheinigung

14 bis 550

5732

einfache schriftliche Bescheinigung

 

 

kostenfrei

 

 

 

 

58

Einsatz oder Bereitstellung der Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden bei kostenpflichtigen Amtshandlungen bei Berechnung nach Zeitaufwand (ohne Personal- und Transportkosten)

 

 

 

581

Einsatz oder Bereitstellung von Tieren oder Sachen

 

 

 

5811

eines Diensthundes

 

je ¼ Stunde

2

5812

eines Dienstpferdes

 

je ¼ Stunde

4

5813

eines leichten Absperrgitters

 

 

 

58131

bis zu drei Tagen

 

 

6

58132

für jeden weiteren Tag zusätzlich

 

 

3

5814

eines schweren Absperrgitters

 

 

 

58141

bis zu drei Tagen

 

 

10

58142

für jeden weiteren Tag zusätzlich

 

 

4,50

5815

eines Tauchgerätes ohne Füllmaterial

 

je Tag

6

5816

einer sonstigen Sache

je Tag

1 bis 16

 

 

 

 

582

Einsatz oder Bereitstellung von Fahrzeugen der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden

 

 

 

5821

eines Kraftrades, eines Personenkraftwagens, eines PKW-Kombis, eines Kleinbusses

 

je km

0,50

5822

eines Hubschraubers

 

je ¼ Stunde

310

5823

eines Bootes

 

je ¼ Stunde

11 bis 27

5824

eines sonstigen Fahrzeuges

 

je ¼ Stunde

6 bis 33

5825

Die in Nr. 5821 bis 5824 genannten Beträge werden als Auslagen erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

59

Amtshandlungen nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

 

       

 

591

Anordnung zur Aufstellung, Ausstattung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 1 Satz 1

 

nach Zeitaufwand

 

592

Anerkennung einer Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 8

 

 

440 bis 5500

593

Überprüfung des Leistungsstandes einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 5

 

nach Zeitaufwand

 

594

Zulassung oder Anordnung einer gemeinsamen Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 6

 

nach Zeitaufwand

 

6

Personenstandswesen

   
 

Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (PStG) und der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

   

61

Eheschließung

   

611

Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 13 PStG),

   

6111

wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

 

40

6112

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

 

60

612


6121

 

6122

Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 29 Abs. 2 PStV),

 wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

 

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

 

 


20

 

30

613

Vornahme der Eheschließung (§ 14 PStG)

   

6131

in den Amtsräumen

   

61311

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

40

61312

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

60

6132

außerhalb der Amtsräume

   

61321

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

60

61322

 

61323

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung (§ 13 Abs. 3 PStG)

 

90

 

gebührenfrei

62

Ehefähigkeitszeugnis

   

621

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 39 PStG),

   

6211

wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

 

40

6212

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

 

60

6213

wenn die Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist

 

gebührenfrei

622

Beschaffung eines Ehefähigkeits­zeugnisses für eine Ausländerin oder einen Ausländer

 

40

63

Begründung einer Lebenspartnerschaft

   

631

Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 17 in Verbindung mit § 13 PStG),

   

6311

wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

 

40

6312

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

 

60

632

 

6321

 

6322

Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 30 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 PStV),

 wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

 

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist

 

 

 

20

 

30

633

Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft

   

6331

in den Amtsräumen

   

63311

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

40

63312

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

60

6332

außerhalb der Amtsräume

   

63321

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

60

63322

 

63323

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung (§ 17 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 PStG)

 

90

 

gebührenfrei

64

Beurkundungsgrundlagen, Be­urkundungen, Beglaubigungen und Bescheinigungen

   

641

Abnahme einer Versicherung an Eides statt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 PStG)

 

30

642

Beurkundung

   

6421

einer im Ausland geschlossenen Ehe (§ 34 Abs. 1 PStG)

 

80

6422

einer vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Ausländern (§ 34 Abs. 2 PStG)

 

80

6423

 

 

6424

einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft (§ 35 Abs. 1 PStG)

 

einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland (§ 36 Abs. 1 PStG)

 

80

 

 

40

643

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung

   

6431

zur Namensführung von Ehegatten (§ 41 Abs. 1 PStG) oder Lebenspartner/innen (§ 42 Abs. 1 PStG)

 

20

6432

zur Namensangleichung (§ 43 Abs. 1 PStG)

 

20

6433

zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft (§ 44 Abs. 1 und 2 PStG)

 

30

6434

zur Namensführung des Kindes (§ 45 Abs. 1 PStG)

 

20

6435

zur Namensführung, wenn der in der Ehe zu führende Name bei der Eheschließung bestimmt wird oder der Geburtsname des Kindes bestimmt wird und das Kind dadurch erstmals einen Geburtsnamen erhält

 

gebührenfrei

644

Bescheinigungen über Erklärun­gen zur Namensführung (§ 46 PStV)

 

10

65

Personenstandsurkunden

   

651

Ausstellung von Personenstandsurkunden (§ 55 PStG, §§ 49 bis 52 PStV)

   

6511

Ausstellung einer Ehe-, Le­benspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde, eines beglaubigten Registerausdrucks oder einer beglaubigten Abschrift aus der Sammlung der Todeserklärungen (§ 55 Abs. 1 PStG)

 

10

6512

Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als das für die Ausstellung zuständige Standesamt durch Ausdruck und Beglaubigung der vom registerführenden Standesamt übermittelten Daten (§ 56 Abs. 4 Satz 2 PStG)

 

8

6513

Übermittlung der Urkundsdaten durch das registerführende Standesamt an das Ausstellungsstandesamt (§ 56 Abs. 4 Satz 1 PStG)

 

8

6514

für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

 

5

652

Erteilung von Personenstandsurkunden an Behörden und Gerichte (§ 65 PStG)

 

gebührenfrei

653

Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie (§ 52 PStV)

 

10

654

Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag oder Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten (§ 62 Abs. 2 PStG)

nach
Zeitaufwand

 

655

Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag für Behörden und Gerichte (§ 65 PStG)

 

gebührenfrei

656

Auskunft aus einem oder Einsicht in Personenstandsregister oder Sammelakten oder Gewährung der Durchsicht von Personenstandsregistern oder Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke (§ 66 PStG)

 

gebührenfrei

 

     

 

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