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§ 96
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember
2010 außer Kraft. Die in § 33 Abs. 1 Satz 2 und in
§ 34 Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Vorschriften treten,
soweit sie zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, am Tage nach der
Verkündung dieses Gesetzes
in Kraft.
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