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bullet§ 36 angefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I S. 2, 5); in Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 4. Januar 2000.
bullet§ 36 geändert durch Art. 3 des ÄndG vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54). In Kraft getreten am Tage nach der Verkündung. Verkündet am 9. Februar 2005. Für die bis dahin geltende Fassung hier klicken.
 

    

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