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§ 85

Inkrafttreten, Außerkrafttreten


1. Die § 66 Abs. 4 und § 80 treten am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.


2. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

    

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