§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1. Die § 66 Abs. 4 und § 80 treten am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.
2. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
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